Sehr geehrte Rehabilitanden,

 

auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Änderung der Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung – CoBaSchuVdes Landes Hessen vom 24. Februar 2023 gelten in unserer Klinik ab dem 01.03.2023 folgende Regelungen:

  • Das Tragen eines Medizinischer Maske wird sowohl für die stationären Rehabilitanden, als auch für das Personal dringend empfohlen, ist demnach nicht mehr obligatorisch. Ausnahmeregelungen sind bei „kopfnahen Behandlungen“ möglich.
  • Für die ambulanten, ganztagsambulanten Rehabilitanden sowie EAP und Nachsorge-Programme bleibt die medizinische Maskenpflicht vorerst bestehen.
  • Es besteht keine allgemeine Corona-Testpflicht mehr. Dennoch empfehlen wir dringend vor Ihrer Anreise einen Corona – Schnell-Test zur Eigenanwendung zu Hause durchzuführen. Sollte dieser Test positiv ausfallen, dürfen Sie die Reha nicht antreten.
  • Des Weiteren führen wir bei Ihnen am 1. Tag. nach der Anreise einen Corona-Schnell-Test in unserem Labor durch. Bei einem positiven Ergebnis darf die Reha-Maßnahme leider nicht fortgesetzt werden.
  • Sollten Sie während der Reha Corona typische Symptome entwickeln, ist ein Corona-Schnelltest obligatorisch. Bei einer Corona-Infektion muss die Reha-Maßnahme unterbrochen oder abgebrochen werden.

 

 

Achtung: Wir bitten um Beachtung folgender Regeln!

Dringende Empfehlung Abstand Halten

und Lüften

Kein

Händeschütteln

gründliche

Händehygiene

 

Es gilt folgende Besuchsregelung für Angehörige und Gäste:

Der Besuch kann unabhängig vom Impfstatus des Besuchers unter der Einhaltung der medizinische Maskenpflicht stattfinden.

Wir empfehlen unseren Besuchern und Gästen vor dem Besuch einen Schnell-Test eigenständig  durchzuführen.

Sollte Ihr Schnell-Test positiv ausfallen,

gilt nach der Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung – CoBaSchuV vom 24. Februar 2023 ein Betretungsverbot.

 

Weiterhin gilt Besuchsverbot für Menschen, die Symptome aufweisen, die auf COVID-19-Infektion hinweist (Fieber, Husten, Hals, Kopf- und Gliederschmerzen, etc.).