Was ist eine Reha?

Eine Rehabilitation wird in der Kurzform auch Reha genannt und steht für „Wiederherstellung“. Wiederhergestellt werden soll der ursprüngliche Gesundheitszustand nach einem Unfall, Krankheit oder einer Operation. Je nach Beeinträchtigung umfasst eine Reha medizinische, therapeutische, pflegerische, soziale, berufliche, pädagogische oder technische Angebote einschließlich der Anpassung des Umfelds der Person. Den Antrag für Ihre Reha können Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, der gesetzlichen Unfallversicherung oder der Deutschen-Rentenversicherung beantragen. Selbstverständlich sind auch Reha-Maßnahmen für  Private Krankenversicherte zulässig.  Neben der Art der Reha werden ihr Durchführungsort, Beginn, die Dauer sowie Umfang und Inhalt der Reha-Maßnahme vom Kostenträger im Einvernehmen mit dem verordnendem Arzt und Versicherten festgelegt.

Wunsch – und Wahlrecht 

Sinnvoll ist es eine „Wunschklinik“ in Ihrem Antrag auf die jeweilige Leistung mit anzugeben. Grundsätzlich muss der Kostenträger das „Wunsch- und Wahlrecht“ des Patienten nach § 8 SGB IX  (Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten) berücksichtigen. Berechtigt sind demnach alle Wünsche der Patienten, die der Aufgabenstellung des Trägers, seinen gesetzlichen Pflichten sowie der Erreichung der Rehabilitationsziele nicht entgegenstehen. Jedoch hat der Kostenträger Spielraum. Günstig ist ein vorhandener Versorgungsvertrag zwischen der Klinik und Ihrem Kostenträger. Gerne können Sie sich bei uns hierüber informieren.

Der Weg zu Ihrer Rehabilitation

Bei der Behandlungsform kommt es darauf an, ob sie operiert wurden (Anschlussheilbehandlung), die Folgen einer bestehenden Krankheit oder Behinderung zu mildern, die Erwerbsfähigkeit zu fördern (medizinische Rehabilitation / Heilverfahren) oder die Verhinderung der Entstehung einer Beeinträchtigung (Vorsorgeheilbehandlung).

 

  • Eine Anschlussheilbehandlung ist eine medizinische Maßnahme, die immer mit einem vorherigen Krankenhausaufenthalt verbunden ist, zum Beispiel aufgrund von schweren Erkrankungen, Operationen oder Unfällen. Den Antrag auf eine Anschlussheilbehandlung stellt entweder der behandelnde Krankenhausarzt oder ein Mitarbeiter des Sozialdienstes.

 

  • Medizinische Rehabilitation / Heilverfahren dient dem Erhalt der Gesundheit und soll die selbstständige Lebensführung stärken. Die medizinische Rehabilitation wird überwiegend nach schweren akuten Erkrankungen, chronischen Leiden oder Behinderungen in Anspruch genommen. Die Teilnahme an einer medizinischen Rehabilitation kann in Form einer „Medizinischen Reha auf Antrag (MRA)“ oder über ein „Heilverfahren (HV)“ stattfinden. Heilbehandlungen werden immer in Absprache mit dem behandelnden Arzt oder Hausarzt beantragt.

 

  • Egal, ob offene Badekur, freie oder ambulante Badekur oder Vorsorgekur – unter allen Begriffen versteht man eine Therapieform, die offiziell als Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten bezeichnet wird. Eine Badekur kann je nach gesundheitlichem Zustand und medizinischer Indikation verschiedene Leistungen beinhalten. Fragen Sie Ihren Arzt nach dem entsprechenden Verlauf und Antrag.

Der wichtigste Verbündete für einen Antrag mit guter Erfolgsaussicht ist der behandelnde Arzt. Er kennt die Begründung für den Rehabilitationsbedarf, hilft beim Ausfüllen des Antrags oder stellt ihn gleich selbst. Die Kosten Ihrer Rehabilitation übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenkasse, die Deutsche Rentenversicherung oder Ihre Unfallversicherung.

Eine Reha dauert drei bis sechs Wochen – je nach Krankheit und persönlichem Bedarf. Jeden Tag erfolgen mehrere therapeutische Maßnahmen. Rehas beinhalten zudem Maßnahmen, die auf einen gesünderen Lebensstil abzielen und später zu Hause in den Alltag integriert werden können. Dazu zählen Methoden der Stressbewältigung sowie Informationen zu Ernährung und körperlicher Aktivität. Eine Reha bietet meist die Chance, neue Dinge kennenzulernen und auszuprobieren, die die Lebensqualität verbessern und Beschwerden lindern sollen.

Der Reha-Prozess sollte nicht mit dem Verlassen der Klinik enden. Am besten besprechen Patienten schon dort mit ihren Therapeuten, wie es im Anschluss weitergehen soll. Dazu gibt es viele Möglichkeitenzum Beispiel Nachsorgeprogramme der Deutschen Rentenversicherung. Je nach Gesundheitsproblem beinhalten sie Physio-, Bewegungs- und Sporttherapie, Schulungen zur gesunden Ernährung, psychische und soziale Unterstützung.