Was ist eine Reha?

Rehabilitation, kurz „Reha“, ist ein ganzheitlicher medizinischer Prozess, der darauf abzielt, die körperliche, geistige und soziale Gesundheit eines Menschen nach Krankheit, Unfall oder Operation wiederherzustellen oder zu verbessern. Ziel ist es, eine Gefährdung der Erwerbsfähigkeit abzuwenden oder eine bestehende Minderung der Erwerbsfähigkeit zu verbessern oder wiederherzustellen, die Selbstständigkeit und Lebensqualität der Patientinnen und Patienten zu stärken und ihnen die Rückkehr in ihren Alltag, Beruf und ihr soziales Umfeld zu erleichtern.

In der Klinik Rabenstein verfolgen wir dabei einen interdisziplinären Ansatz: Medizinische Behandlung, Therapie, Pflege und psychosoziale Unterstützung greifen bei uns nahtlos ineinander. Jede Rehabilitationsmaßnahme wird individuell (Beginn, Dauer sowie Umfang und Inhalt der Reha-Maßnahme) in Kooperation mit dem Kostenträger, dem verordnendem Arzt und unseren Patientinnen und Patienten abgestimmt – für einen nachhaltigen Erfolg.

Den Antrag für Ihre Reha können Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, der gesetzlichen Unfallversicherung oder der Deutschen-Rentenversicherung beantragen.

Wunsch – und Wahlrecht: Wählen Sie die für Sie passende Einrichtung!

Grundsätzlich muss der Kostenträger das „Wunsch- und Wahlrecht“ des Patienten nach § 8 SGB IX  (Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten) berücksichtigen – heißt Sie dürfen Ihre Wunscheinrichtung aussuchen, sofern diese für Ihre Diagnosen passend ist!

Gerne können Sie sich bei uns hierüber informieren.

Wie wenden Sie das Wunsch- und Wahlrecht für sich an?

    1. Suchen Sie sich den Antrag von der zuständigen Rentenversicherung oder Krankenkasse raus und drucken ihn als PDF aus, stellen Sie ihn online oder lassen Sie ihn sich zuschicken
    2. Geben Sie Ihre Wunschklinik direkt im dafür vorgesehenen Feld, des Reha-Antragsformulars ein.
    3. Sollte der Antrag für die medizinische Rehabilitation schon gestellt worden sein, können Sie von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht auch nachträglich noch Gebrauch machen, indem Sie das Formular Wunsch- und Wahlrecht mit Verweis auf Ihren bereits gestellten Antrag nachreichen.
    4. Ausgefüllten Antrag abschicken und sich auf den Aufenthalt bei uns freuen!

Der Weg zu Ihrer Rehabilitation

Bei der Behandlungsform kommt es darauf an, ob sie operiert wurden (Anschlussheilbehandlung), die Folgen einer bestehenden Krankheit oder Behinderung zu mildern, die Erwerbsfähigkeit zu fördern (medizinische Rehabilitation / Heilverfahren) oder die Verhinderung der Entstehung einer Beeinträchtigung (Vorsorgeheilbehandlung).

 

  • Eine Anschlussheilbehandlung ist eine medizinische Maßnahme, die immer mit einem vorherigen Krankenhausaufenthalt verbunden ist, zum Beispiel aufgrund von schweren Erkrankungen, Operationen oder Unfällen. Den Antrag auf eine Anschlussheilbehandlung stellt entweder der behandelnde Krankenhausarzt oder ein Mitarbeiter des Sozialdienstes.

 

  • Medizinische Rehabilitation / Heilverfahren dient dem Erhalt der Gesundheit und soll die selbstständige Lebensführung stärken. Die medizinische Rehabilitation wird überwiegend nach schweren akuten Erkrankungen, chronischen Leiden oder Behinderungen in Anspruch genommen. Die Teilnahme an einer medizinischen Rehabilitation kann in Form einer „Medizinischen Reha auf Antrag (MRA)“ oder über ein „Heilverfahren (HV)“ stattfinden. Heilbehandlungen werden immer in Absprache mit dem behandelnden Arzt oder Hausarzt beantragt.

 

  • Egal, ob offene Badekur, freie oder ambulante Badekur oder Vorsorgekur – unter allen Begriffen versteht man eine Therapieform, die offiziell als Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten bezeichnet wird. Eine Badekur kann je nach gesundheitlichem Zustand und medizinischer Indikation verschiedene Leistungen beinhalten. Fragen Sie Ihren Arzt nach dem entsprechenden Verlauf und Antrag.

Der wichtigste Verbündete für einen Antrag mit guter Erfolgsaussicht ist der behandelnde Arzt. Er kennt die Begründung für den Rehabilitationsbedarf, hilft beim Ausfüllen des Antrags oder stellt ihn gleich selbst. Die Kosten Ihrer Rehabilitation übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenkasse, die Deutsche Rentenversicherung oder Ihre Unfallversicherung.

Eine Reha dauert drei bis sechs Wochen – je nach Krankheit und persönlichem Bedarf. Jeden Tag erfolgen mehrere therapeutische Maßnahmen. Rehas beinhalten zudem Maßnahmen, die auf einen gesünderen Lebensstil abzielen und später zu Hause in den Alltag integriert werden können. Dazu zählen Methoden der Stressbewältigung sowie Informationen zu Ernährung und körperlicher Aktivität. Eine Reha bietet meist die Chance, neue Dinge kennenzulernen und auszuprobieren, die die Lebensqualität verbessern und Beschwerden lindern sollen.

Der Reha-Prozess sollte nicht mit dem Verlassen der Klinik enden. Am besten besprechen Patienten schon dort mit ihren Therapeuten, wie es im Anschluss weitergehen soll. Dazu gibt es viele Möglichkeitenzum Beispiel Nachsorgeprogramme der Deutschen Rentenversicherung. Je nach Gesundheitsproblem beinhalten sie Physio-, Bewegungs- und Sporttherapie, Schulungen zur gesunden Ernährung, psychische und soziale Unterstützung.